HORIZONT.NET
14.02.2008

Ruzicka-Affäre

von Elke Jacob,
Korrespondentin

Entscheidung über Kernebeck-Anklage erst Mitte März


Heinrich Kernebeck 

Heinrich Kernebeck

Während das Untreueverfahren gegen die beiden ehemaligen Aegis-Manager Aleksander Ruzicka und David Linn vor dem Wiesbadener Landgericht läuft, steht noch immer nicht fest, wie es im Fall Heinrich Kernebeck weitergehen wird.
 
Der einstige Geschäftsführer des Aegis-Networks Carat wurde von der Wiesbadener Staatsanwaltschaft wie Ruzicka und Linn der schweren Untreue angeklagt. Die Klageschrift gegen den Agenturmitbegründer wurde vom Landgericht allerdings Mitte November 2007 abgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt ein.
 
Ursprünglich sollten Kernebecks Anwalt und die Staatsanwaltschaft bis 12. Februar ihre Stellungnahmen dort abgeben. Doch diese Frist wurde nun bis zum 28. Februar 2008 verlängert, wie OLG-Sprecher Ingo Nöhre bestätigt. Er geht davon aus, dass das OLG nach Sichtung der eingereichten Unterlagen Mitte März über das Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen AZ 3Ws 1268/07 entscheiden wird.
 
Sollte das Oberlandesgericht die Klageschrift gegen Kernebeck für ausreichend erachten, muss das Wiesbadener Landgericht auch gegen ihn das Hauptverfahren eröffnen. Ebenso möglich ist, dass das OLG weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fordert oder der Entscheidung des Landgerichts zustimmt. Dann müsste die Klage der Staatsanwaltschaft gegen Kernebeck fallengelassen werden.

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