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13.05.2009

Gesetzesänderung

Datenschutznovelle: Merkel stellt Ausnahmen in Aussicht


Bundeskanzlerin Angela Merkel 

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Im Streit um die Novelle des Datenschutzgesetzes hat sich jetzt Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wort gemeldet. "Die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung soll grundsätzlich nur noch mit Einwilligung der Betroffenen zulässig sein", sagte die CDU-Chefin auf dem 2. Deutschen Verbrauchertag und stellte dabei Ausnahmen in Aussicht.

 
"Jeder weiß, dass Ausnahmen nicht ausgeschlossen sind, wenn das Wort grundsätzlich auftaucht", sagte Merkel wörtlich und bekam dafür Beifall vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV). Die Interessensvereinigung sieht Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt als "denkbaren Kompromiss".
Gleichzeitig machte die Regierungschefin Hoffnungen zunichte, das Gesetz könne am Parteientwist scheitern. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass das noch zu einem guten Ende geführt wird", sagte Merkel. Eine Woche zuvor hatte die Union noch den Eindruck erweckt, die Gesetzesnovelle blockieren zu wollen. "Dass wir uns einigen, ist nicht sehr wahrscheinlich", sagte etwa der stellvertretende Fraktionschef der Union Wolfgang Bosbach dem Nachrichtenportal Spiegel Online. brö
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