Urteil
13.01.2010
Danone versus Carat: Was das Urteil wirklich bedeutet
Die Wege der deutschen Justiz sind mitunter lang, vor allem wenn es um Recht und Gesetz im Mediageschäft geht. Anfang 2009 hat Danone seine frühere Mediaagentur Carat vor dem Münchner Landgericht auf Schadenersatz wegen angeblich unterlassener Rabattrückzahlungen verklagt. Weil die konkreten Daten für die Berechnung der Schadensumme fehlten, sollte Carat zunächst alle Daten offenlegen, wogegen die Mediaagentur vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Berufung einlegte.
Einen Tag vor Heiligabend verkündete das OLG das Urteil, das nun schriftlich vorliegt. Darin wird begründet, weshalb Danone ein Recht darauf hat zu erfahren, wie viele Freispots, Kickbacks sowie sonstigen Rabatte und Vergünstigungen Carat in den Jahren 2003 bis 2005 von den TV-Vermarktern für die gebuchten Werbeplätze von Danone bekommen hat. Darüber hinaus muss Carat auch offenlegen, welchen prozentualen Anteil das TV-Budget von Danone am Gesamtvolumen der Agenturgruppe hatte, deren zentraler Einkauf über die Wiesbadener Aegis Media Central Services läuft.
Insgesamt ist das Urteil 26 Seiten lang und birgt nicht nur in juristischer Sicht einige Überraschungen. Zum einen ist darin die Rede, dass Carat im Jahr 2005 an Danone 500.000 Euro als Ausgleichsleistung für Freispots gezahlt hat, die wegen Nichterreichens der geplanten Werbeleistung in 2005 erfolgten. Darüber hinaus ist in dem Urteil auch nachzulesen, dass Carat mit Danone „eine Vergütung von im Ergebnis circa 1,1 Prozent des Werbevolumens zuzüglich erfolgsabhängiger Parameter" vereinbart hatte.
In einer Stellungnahme erklärt Danone, dass „Qualitätsanforderungen und eine faire Entlohnung fester Bestandteil unserer Verträge sind". Wenn die Mediaagentur mit der Höhe unzufrieden sei, könne sie sich nicht einfach verdeckte Vorteile von den Vermarktern holen, sondern müsse nachverhandeln. Seitens Aegis Media heißt es wiederum: „Es ist begrüßenswert, dass das weitgehende Auskunftsersuchen von Danone in grossen Teilen und zu Recht seitens des Gerichts zurückgewiesen und explizit unsere Position als eigene Wirtschaftsstufe anerkannt wurde". Nach einer Analyse der rechtlichen Ansatzpunkte werde der Aegis-Mutterkonzern der beklagten Carat über die weitere Vorgehensweise in diesem Verfahren entscheiden. „Ansonsten halten wir uns als professioneller Marktpartner weiterhin daran, dass bilaterale Diskussionen nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen werden". Danone ist der Meinung, dass „die Mediaagenturen dieses Urteil als Chance begreifen sollten". Ob das in diesem Fall Wirkung zeigt, sei dahin gestellt. Ein anderes Problem sind die Manager in den Mediaagenturen und bei den TV-Vermarktern de facto los. Wie bereits mehrfach berichtet, wurden die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen sie nun offiziell eingestellt. Damit sind der ehemalige Marketingvorstand von Pro Sieben Sat 1 Peter Christmann sowie 50 andere Beschuldigte von dem Verdacht befreit, dass sie im geschäftlichen Verkehr bestochen haben beziehungsweise bestechlich waren. ejej
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