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10.12.2008

Bundeskabinett verabschiedet Datenschutzgesetz


Der Gesetzgeber will den Zugang zu den Briefkästen einschränken 

Der Gesetzgeber will den Zugang zu den Briefkästen einschränken

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz beschlossen, der die Arbeit der Werbewirtschaft deutlich einschränkt. So soll unter anderem das so genannte Listenprivileg abgeschafft werden, das derzeit die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung ohne Einwillig der Betroffenen erlaubt. Allerdings kann sich der Verbraucher im sogenannten Opt-out-Verfahren aus den Listen austragen lassen. Der Entwurf sieht nun vor, dass die Daten nur "nach ausdrücklicher Einwilligung" der Betroffenen zulässig ist. Flankierend ist ein Kopplungsgebot für marktbeherrschende Unternehmen geplant. Das bedeutet, dass Unternehmen den Abschluss eines Vertrages nicht von einer Einwilligung der Verbraucher in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken abhängig machen dürfen.
 
Außerdem werden mit dem Entwurf die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert, Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen, eine Informationspflicht bei Datenschutzpannen eingeführt und die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt. Ferner sieht das Papier ein freiwilliges, gesetzlich geregeltes und unbürokratisches Datenschutz-Auditverfahren vor, das "marktorientierte Anreize zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen" setzen soll.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bezeichnet die Abschaffung des Listenprivilegs als "skandalös". Die Finanzierung der Pressevielfalt in Deutschland beruhe nicht auf staatlichen Zwangsgebühren, sondern darauf, dass Verlage Presse im freien Markt erfolgreich verkaufen und die Politik die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffe. Dieser Verantwortung sei die Regierung nicht nachgekommen. Obendrein pocht der Verband auf Gleichberechtigung mit den Spendenorganisationen, die von dem Verbot ausgenommen sind. Positiv sei allein zu bewerten, dass offenbar eine Ausnahme für Werbebriefe gegenüber Geschäftskunden vorgesehen ist, die Teilen der Fachpresse zugute kommen könnte.
 
Auch der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) und der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) fordern eine Erhaltung des Listenprivilegs. Dieses solle aber an ein Datenschutz-Gütesiegel gekoppelt werden. Das Siegel sollen nur Unternehmen erhalten, die vorbildliche Datenschutzmaßnahmen nachweisen können. Zusätzlich kritisieren die Interessensvertretungen, dass der Gesetzesentwurf kein wirksames Instrument gegen Datendiebstahl sei. Stattdessen werde die adressierte Neukundengewinnung unterbunden, obwohl diese in keinem Zusammenhang mit kriminellem Datendiebstahl stünden. brö
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